Zitat aus dem Artikel: „Natürliches Mineralwasser und Trinkwasser aus der Leitung stehen als Lebensmittel in einem wettbewerblichen Verhältnis zueinander. Wasserversorgungsunternehmen müssen sich damit auch an die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften halten und dürfen ihr Leitungswasser nicht als „gesund“ bewerben. Dies hat das Landgericht Landshut in einem aktuellen Urteil entschieden und dem Verband Deutscher Mineralbrunnen (VDM) hinsichtlich der Auffassung zum Nebeneinander von Leitungs- und Mineralwasser vollumfänglich recht gegeben. Bereits im Dezember 2020 urteilte das Landgericht Hannover, dass die Bewerbung von Leitungswasser mit gesundheitsbezogenen Aussagen sowie der Behauptung, Trinkwasser sei „das am besten kontrollierte Lebensmittel“, nicht zulässig ist. Der VDM wertet die beiden Urteile als wegweisend für die Mineralbrunnenbranche und ihre überwiegend familiengeführten Betriebe.
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Dazu auch ein Bericht der NDR über unerwünschte Stoffe im Leitungswasser. Klicken Sie hier.